Biodiversität ist systemrelevant!

By | Juli 11, 2026
©pixabay

Wie lassen sich Ökosysteme wie Streuobstwiesen oder Wälder wirkungsvoll schützen?

Wir müssen Biodiversität=Ökosysteme schützen, weil es um unsere Lebensgrundlagen geht und damit auch um die Grundlagen unseres Wirtschaftens!

In der Folge nutze ich den Begriff „Ökosystem“, da jede Art in einem lebendigen Austauschzusammenhang steht. Zusammen erzeugen sie Leistungen, die von der Natur besser und für uns kostenlos hergestellt werden, als sie technisch hergestellt werden könnten:
– saubere Luft;
– Grundwasser, Regulierung des Wasserhaushaltes;
– Bestäubung
– Humusböden mit hoher Speicherfähigkeit für Wasser, aber auch klimarelevante Gase
– Schutz vor Extremwetter (Hochwasser→ Auwald; Schutzwälder an Berghängen; Seegraswiesen in der Ostsee etc.)
– Küstenschutz in den wärmeren Regionen mit Mangroven

Die Auflistung ließe sich noch fortführen, aber allein die genannten „Biodiversitätsdienstleistungen“ dürften höher sein als die Wertschöpfung, gemessen am BIP.

Monokulturen (Fichtenwälder, Mais- und Rapsfelder/-latifundien) und Massentierhaltung von Geflügel, Schweinen und Rindern schaffen mehr Probleme und Risiken als Nutzen (s. Tönnies – Schlachtfabriken, deren Arbeitsbedingungen in den Fleischfabriken erst in der Coronapandemie öffentlich wurden).
Politisch wird die Fleischproduktion gefördert und die damit zusammenhängenden gesundheitlichen Risiken werden ignoriert. Billig kommt uns oft teuer zu stehen.

Leider hat ein trockener Hitzesommer mehr Überzeugungskraft als die jahrelangen Forschungen verschiedener Wissenschaften.

Diese Ökosystemdienstleistungen werden jedoch weder in den gängigen ökonomischen Modellen berücksichtigt noch erhalten sie die nötige politische Aufmerksamkeit. Die bestehenden Wirtschaftssysteme tendieren deshalb dazu, diese „externen“ Vorleistungen zu ignorieren oder als „Externalitäten“ zu verharmlosen.
Dazu gibt es einen nationalen Wiederherstellungsplan: https://www.bfn.de/nationaler-wiederherstellungsplan

Der deutsche Bauernverband (DBV) fordert Korrekturen an der Wiederherstellungsverordnung. Im Gespräch mit Stefanie Sabet (DBV) wird die Betonung auf Eigentum gelegt!!!
Art:14,2 GG verpflichtet dagegen Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen; in Art.15 GG wird auch die Vergesellschaftung, die Umwandlung in Gemeineigentum in Betracht gezogen.

Es gibt verschiedene Argumentationslinien um Biodiversität zu schützen:

1) Die Studie der Sachverständigengruppe „Weltwirtschaft und Sozialethik (23) „Ernährungssicherheit, Klimaschutz und Biodiversität: Ethische Perspektiven für die globale Landnutzung“ erwähnt auch die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (S.41) und führt den Begriff der „Gemeinwohl-Effizienz“ ein.

2) Einen Juristischen Ansatz verfolgt Jens Kersten mit „Das ökologische Grundgesetz“. In Art 20a GG ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen enthalten. Es ist also dem Grundgesetz nicht fremd, die ökologische Dimension neu zufassen.

„Eine alte Ordnung“ – so Mathias Greffrath – „löst sich auf, und eine neue hat noch keine Konturen.“ Auf der Suche nach dieser neuen Ordnung müssen wir auch neu ansetzen: Wir brauchen ein ökologisches Grundgesetz, das die ökologische Transformation der Bundesrepublik verfassungsrechtlich begleitet (S.7 im Vorwort).

Außerdem argumentiert J. Kersten, dass der Schutz der Natur in der bestimmenden Sprache der Gesellschaft und den allgemein akzeptierten Normen verfasst werden muss, um wirksam zu sein. Deshalb brauchen wir ein ökologisches Grundgesetz.

3) Ganz anders ist der kulturelle Ansatz indigener Kulturen (buen vivir in Bolivien); auch „Laudato Si“ von Papst Franziskus bewegt sich auf diesem Pfad.

4) Wenn der hohe Wert der Biodiversitätsdienstleistungen betont wird, spricht viel für eine finanzielle Inwertsetzung und wäre unter anderem über die EU-Agrarpolitik umzusetzen (öffentliches Geld für öffentlichen Nutzen, s. Gemeinwohleffizienz). Dieser Ansatz entspricht dem gegenwärtigen ökonomischen Denken. Jedoch sehen wir, dass die Politik die Wissenschaft weniger schätzt als die Meinung der Lobbyverbände.

5) Um die Dominanz des ökonomischen Denkens einzuhegen, bedarf es der Einsicht in das Eingebettetsein jeglichen ökonomischen Handelns. Wissenschaftlich wäre dies als Transdisziplinarität zu sehen: https://nature-economy.com/map/

6) Einen transdisziplinär, pragmatischen Ansatz, der alle relevanten Akteure einbezieht, verfolgt die Frankfurter Erklärung: https://frankfurter-erklaerung.eu

Was meinen Sie, wie kann Artenschutz und das Verständnis für Biodiversität und Ökosysteme am besten gestärkt werden? Wie kann naturpositives Wirtschaften zum Standard werden?
Bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion.

Vielleicht hilft es eingefleischten Marktwirtschaftlern, sich bewusst zu machen, das jedes Unternehmen und jede Organisation selbst in einem sozialen Ökosystem eingebunden ist.

Merken Sie sich bitte den Termin Fr. 13. November 18:00 Uhr mit der Veranstaltung „EU-Agrarpolitik und Biodiversität“ vor.
Mit: Prof. Klement Tockner, Generaldirektor des Senckenberg-Instituts, Frankfurt und
Martin Häusling, MdEP

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert